Vortrag Lara

Rechtskämpfe um Eigentum

Zum verfassungspolitischen Spielraum in der Entschädigungsdebatte um „Deutsche Wohnen & Co. enteignen“

Mittwoch, 18. Januar
14.15 bis 15.00 Uhr in der Bergmühle

Ein Vortrag von Lara Wörner
Bachelor in Kultur & Wirtschaft, Schwerpunkt Sprachwissenschaft

Der erfolgreiche Volksentscheid der Initiative „Deutsche Wohnen & Co enteignen“ in Berlin hat den in Vergessenheit geratenen Artikel 15 des Grundgesetzes wieder in Erinnerung gerufen und damit eine öffentliche Diskussion zu Vergesellschaftung als realistische Alternative zu Privateigentum angestoßen. „Grund und Boden, Naturschätze und Produktionsmittel können zum Zwecke der Vergesellschaftung durch ein Gesetz, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt, in Gemeineigentum oder in andere Formen der Gemeinwirtschaft überführt werden.“, so der erste Satz des Artikel 15. Wer enteignet und vergesellschaftet, muss auch entschädigen, doch wie hoch muss die Entschädigung sein? Die Art und Höhe der Entschädigung spielt eine maßgebliche Rolle nicht nur bei der Umsetzbarkeit der Vergesellschaftung, sondern auch für die strukturelle Veränderung der Machtverhältnisse, die durch Vergesellschaftung bewirkt werden kann. Welche verschiedenen rechtlichen Standpunkte gibt es also hinsichtlich der Entschädigung in der Debatte um „Deutsche Wohnen & Co enteignen“? Zentral bei der Beantwortung dieser Frage ist, dass das Grundgesetz sowohl mit Blick auf das Verständnis von Eigentum als auch die Auslegung des Artikel 15 Spielräume zulässt, die vom Gesetzgeber genutzt werden können. Der Vortrag soll diese Spielräume beleuchten und ihre Umkämpftheit deutlich machen – denn Recht kann in diesem Fall beides: Gesellschafts- und Wirtschaftsordnungen transformieren oder geltende Ordnungen stützen.

Seminar: Rechtliche Transformationen

Zu diesem Vortrag wird es vorraussichtlich eine Podcastfolge geben.

Dieser Vortrag findet in deutscher Sprache statt.